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   BFH, 16.06.1970 - II 95/64, II 96/64, II 95 - 96/64   

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https://dejure.org/1970,480
BFH, 16.06.1970 - II 95/64, II 96/64, II 95 - 96/64 (https://dejure.org/1970,480)
BFH, Entscheidung vom 16.06.1970 - II 95/64, II 96/64, II 95 - 96/64 (https://dejure.org/1970,480)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 1970 - II 95/64, II 96/64, II 95 - 96/64 (https://dejure.org/1970,480)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbringung von Anteilen eines Miterben in verschiedene Gesellschaften bei Zugehörigkeit zweier Betriebe zu einer Erbengemeinschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einbringung von Anteilen eines Miterben in verschiedene Gesellschaften bei Zugehörigkeit zweier Betriebe zu einer Erbengemeinschaft

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gesellschaftssteuer bei der GmbH & Co. KG

Papierfundstellen

  • BFHE 99, 413
  • DB 1970, 1863
  • BStBl II 1970, 690
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 31.10.1967 - II 148/63

    Gesellschaftsrechte - Ersterwerb - Gesellschaftsgründung - Sacheinlage - Firma -

    Auszug aus BFH, 16.06.1970 - II 95/64
    Der Zuschlag eines unmittelbar aus dem Erlös errechneten Geschäftswertes zu den Substanzwerten genügt dieser Forderung nicht (Urteil II 148/63 vom 31. Oktober 1967, BFH 91, 127 [130], BStBl II 1968, 233).

    Denn indem die indirekte Methode für die Berechnung des Ertragswerts des Betriebes einen nicht fest vorgegebenen, sondern jeweils erst anzusetzenden Zinsfuß zugrunde legen muß, und sich genötigt sieht, zur Ermittlung des Geschäftswerts einen Risikoabschlag anzuerkennen (vgl. Urteil II 148/63 vom 31. Oktober 1957, BFH 91, 127 [130], BStBl II 1968, 233), enthält sie bereits zwei mehr oder minder frei gewählte Variable.

  • RG, 13.03.1906 - II 344/05

    Fisch- und Delikatessengeschäft - Unternehmenskauf, §§ 459 ff BGB <Fassung bis

    Auszug aus BFH, 16.06.1970 - II 95/64
    Demnach ist für diesen Rechtszug davon auszugehen, daß sich in beiden Fällen die Kommanditisten in ihrer Gesamtheit zum Einbringen je eines der lebenden Betriebe verpflichtet hatten (vgl. RGZ 63, 57; 69, 429), im Innenverhältnis der Kommanditisten diese Pflicht jedoch nur die Miterben unter ihnen traf (§ 328 BGB), und daß diese sie durch gemeinschaftliche Übertragung (§ 2040 Abs. 1 BGB) aller zu diesen Betrieben gehörenden Sachen und Rechte des lebenden Betriebs einschließlich der in diesen Betrieben etwa erlangten (rechtlich oder auch nur tatsächlich geschützten) individuellen Kenntnisse und Erfahrungen (vgl. Urteil II 159/65 vom 29. Oktober 1968, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 94 S. 148 [155] - BFH 94, 148 [155] -), erfüllt hatten (§ 267 Abs. 1 Satz 1 BGB).

    Beide obligatorischen Geschäfte können sich aber nicht nur auf Sachen und Rechte, sondern u.a. auch auf wirtschaftliche Einheiten wie eben einen Betrieb beziehen (vgl. RGZ 63, 57; 69, 429), obschon - ebenso wie im Falle der §§ 311, 1085, 1089 BGB - die Verpflichtungen des Verkäufers durch eine Mehrheit von Einzelgeschäften zu erfüllen sind.

  • RG, 20.11.1908 - II 199/08

    Verkauf eines Erwerbsgeschäfts; Verborgener Fehler

    Auszug aus BFH, 16.06.1970 - II 95/64
    Demnach ist für diesen Rechtszug davon auszugehen, daß sich in beiden Fällen die Kommanditisten in ihrer Gesamtheit zum Einbringen je eines der lebenden Betriebe verpflichtet hatten (vgl. RGZ 63, 57; 69, 429), im Innenverhältnis der Kommanditisten diese Pflicht jedoch nur die Miterben unter ihnen traf (§ 328 BGB), und daß diese sie durch gemeinschaftliche Übertragung (§ 2040 Abs. 1 BGB) aller zu diesen Betrieben gehörenden Sachen und Rechte des lebenden Betriebs einschließlich der in diesen Betrieben etwa erlangten (rechtlich oder auch nur tatsächlich geschützten) individuellen Kenntnisse und Erfahrungen (vgl. Urteil II 159/65 vom 29. Oktober 1968, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 94 S. 148 [155] - BFH 94, 148 [155] -), erfüllt hatten (§ 267 Abs. 1 Satz 1 BGB).

    Beide obligatorischen Geschäfte können sich aber nicht nur auf Sachen und Rechte, sondern u.a. auch auf wirtschaftliche Einheiten wie eben einen Betrieb beziehen (vgl. RGZ 63, 57; 69, 429), obschon - ebenso wie im Falle der §§ 311, 1085, 1089 BGB - die Verpflichtungen des Verkäufers durch eine Mehrheit von Einzelgeschäften zu erfüllen sind.

  • BFH, 29.10.1968 - II 159/65

    Behandlung der Bargründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als

    Auszug aus BFH, 16.06.1970 - II 95/64
    Demnach ist für diesen Rechtszug davon auszugehen, daß sich in beiden Fällen die Kommanditisten in ihrer Gesamtheit zum Einbringen je eines der lebenden Betriebe verpflichtet hatten (vgl. RGZ 63, 57; 69, 429), im Innenverhältnis der Kommanditisten diese Pflicht jedoch nur die Miterben unter ihnen traf (§ 328 BGB), und daß diese sie durch gemeinschaftliche Übertragung (§ 2040 Abs. 1 BGB) aller zu diesen Betrieben gehörenden Sachen und Rechte des lebenden Betriebs einschließlich der in diesen Betrieben etwa erlangten (rechtlich oder auch nur tatsächlich geschützten) individuellen Kenntnisse und Erfahrungen (vgl. Urteil II 159/65 vom 29. Oktober 1968, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 94 S. 148 [155] - BFH 94, 148 [155] -), erfüllt hatten (§ 267 Abs. 1 Satz 1 BGB).

    Beachtlich ist allerdings die Erwägung des FG, das Einbringen eines Betriebs in eine Kapitalgesellschaft (§ 5 KVStG) könne nicht verschieden bewertet werden, je nachdem, ob es Gegenleistung des Gründungsvorgangs ist oder erst später erfolgt (vgl. dazu auch Urteil II 159/65 vom 29. Oktober 1968, BFH 94, 148).

  • BFH, 10.03.1970 - II 83/62

    Unterbeteiligter - Stiller Gesellschafter - Unterbeteiligung - Vermögensquote -

    Auszug aus BFH, 16.06.1970 - II 95/64
    Das Ergebnis einer Rechnung kann aber nur so genau sein wie ihre Grundlagen; ein etwa falscher Ansatz in den Grundlagen kann sich durch die (scheinbar) exakte Berechnung vervielfachen (Urteil II 83/62 vom 10. März 1970 [unter II 4 a], BFH 99, 133).
  • BFH, 28.08.1968 - III R 15/67

    Verpachtung eines Gewerbebetriebes - Geschäftswert - Verpachtung einer Apotheke -

    Auszug aus BFH, 16.06.1970 - II 95/64
    Demnach ist eine jede Methode zur Berechnung des Wertes eines Betriebes im Rahmen der Gesellschaftsteuer nur dann und nur insolange richtig, als ihr die Übung im Wirtschaftsleben (vgl. Urteile I 229/59 U vom 11. Oktober 1960, BFH 71, 695 [698], BStBl III 1960, 509; III 342/61 U vom 19. Februar 1965, BFH 82, 1 [8], BStBl III 1965, 248; III R 15/67 vom 28. August 1968, BFH 93, 486 [491], BStBl II 1969, 2) folgt und die bei Fehlen außergewöhnlicher Umstände frei ausgehandelten Preise nicht unter dem der Methode gemäß errechneten Werte bleiben.
  • BFH, 19.02.1965 - III 342/61 U

    Bewertung eines verpachteten gewerblichen Unternehmens als gewerblicher Betrieb

    Auszug aus BFH, 16.06.1970 - II 95/64
    Demnach ist eine jede Methode zur Berechnung des Wertes eines Betriebes im Rahmen der Gesellschaftsteuer nur dann und nur insolange richtig, als ihr die Übung im Wirtschaftsleben (vgl. Urteile I 229/59 U vom 11. Oktober 1960, BFH 71, 695 [698], BStBl III 1960, 509; III 342/61 U vom 19. Februar 1965, BFH 82, 1 [8], BStBl III 1965, 248; III R 15/67 vom 28. August 1968, BFH 93, 486 [491], BStBl II 1969, 2) folgt und die bei Fehlen außergewöhnlicher Umstände frei ausgehandelten Preise nicht unter dem der Methode gemäß errechneten Werte bleiben.
  • BFH, 11.10.1960 - I 229/59 U

    Aktivierungspflichtige Abfindungen an lästige Gesellschafter

    Auszug aus BFH, 16.06.1970 - II 95/64
    Demnach ist eine jede Methode zur Berechnung des Wertes eines Betriebes im Rahmen der Gesellschaftsteuer nur dann und nur insolange richtig, als ihr die Übung im Wirtschaftsleben (vgl. Urteile I 229/59 U vom 11. Oktober 1960, BFH 71, 695 [698], BStBl III 1960, 509; III 342/61 U vom 19. Februar 1965, BFH 82, 1 [8], BStBl III 1965, 248; III R 15/67 vom 28. August 1968, BFH 93, 486 [491], BStBl II 1969, 2) folgt und die bei Fehlen außergewöhnlicher Umstände frei ausgehandelten Preise nicht unter dem der Methode gemäß errechneten Werte bleiben.
  • BFH, 28.03.1966 - VI 320/64

    Erwerb eines Geschäftswerts mit Übernahme eines ganzen lebenden Unternehmens -

    Auszug aus BFH, 16.06.1970 - II 95/64
    Der sogenannte Geschäftswert ist seiner Natur nach nichts anderes als der Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind, sondern durch den Betrieb des eingeführten und fortlebenden Unternehmens im ganzen gewährleistet erscheinen (Urteil VI 320/64 vom 28. März 1966, BFH 85, 433 [436], BStBl III 1966, 456).
  • BGH, 21.05.1955 - IV ZR 7/55

    Handelsunternehmen einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus BFH, 16.06.1970 - II 95/64
    Das vom FG des weiteren erwähnte Urteil des BGH IV ZR 7/55 vom 21. Mai 1955 (Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 17 S. 299 - BGHZ 17, 299 -, NJW 1955, 1227) hat sich diese Ansicht nicht zu eigen gemacht, sie vielmehr dahingestellt gelassen und für die dort maßgebende Frage die für eine offene Handelsgesellschaft geltenden Grundsätze "jedenfalls entsprechend" angewandt.
  • BFH, 18.01.1967 - I 77/64

    Möglichkeit der Abschreibung eines für einen erworbenen Geschäftswert gezahlten

  • BVerfG, 02.10.1968 - 1 BvF 3/65

    Gesellschaftssteuer

  • BFH, 25.06.1969 - II 131/63

    Anteil an OHG - Überhöhte Gewinnbeteiligung - Gegenstand der Zuwendung -

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

  • RG, 20.04.1937 - II 233/36

    1. Ist die Abfindungsforderung des Gesellschafters, der aus einer offenen

  • RG, 04.03.1943 - II 113/42

    1. Ist der Testamentsvollstrecker befugt, die Mitgliedschaftsrechte des Erben

  • RG, 10.07.1930 - VIII 332/30

    Schließt § 27 HGB. das Kündigungsrecht des Mietererben nach § 569 BGB. aus?

  • BFH, 12.03.1980 - II R 28/77

    Kommanditanteil - Gesellschaftsteuerzweck - Stuttgarter Verfahren -

    Unter dem Gesichtspunkt der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, der Praktikabilität und der Vorhersehbarkeit der Steuerlast verdiene es Zustimmung, wenn die Verwaltung nunmehr auch für die Unternehmensbewertung im Rahmen der Gesellschaftsteuer nur noch ein modifiziertes Stuttgarter Verfahren als einzige Bewertungsmethode anwende, zumal dieses, wie Moxter ausgeführt habe (vgl. Der Betrieb 1976 S. 1585 - DB 1976, 1585 -), zu einer "vorsichtigen", für die Praxis sogar zu vorsichtigen Unternehmensbewertung führe und eine für die Steuerpflichtigen günstigere Regelung bringe als die früher verwendete sog. indirekte Bewertungsmethode (zu dieser vgl. das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 16. Juni 1970 II 95-96/64, BFHE 99, 413, 421, BStBl II 1970, 690).

    Der Wert der Kommanditanteile ist abhängig vom Wert des Unternehmens, der im ganzen unter Berücksichtigung der Gewinnaussichten zu ermitteln ist (vgl. § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 9 des Bewertungsgesetzes 1965 - BewG 1965 - ferner BFHE 99, 413, 418 f., BStBl II 1970, 690; BFH-Urteile vom 2. Februar 1972 II R 10/67, BFHE 105, 290, BStBl II 1972, 578, und vom 12. April 1972 II 34/63, BFHE 106, 130, BStBl II 1972, 717).

    Ob und inwieweit die Anwendung des Stuttgarter Verfahrens als einer vorsichtigen Bewertungsmethode letztlich die Folge der Beachtung der objektiven Beweislast ist (vgl. hierzu BFHE 99, 413, 421, BStBl II 1970, 690), mag in diesem Zusammenhang dahingestellt bleiben.

  • BFH, 28.10.1976 - IV R 76/72

    Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Einzelfaktoren -

    Nach dieser Methode, deren Mängel der II. Senat des BFH im Urteil vom 16. Juni 1970 II 95 - 96/64 (BFHE 99, 413, BStBl II 1970, 690) dargelegt habe, ergebe sich folgende Berechnung des Geschäftswertes:.
  • BFH, 02.02.1972 - II R 10/67

    Bargründung - Gegenleistung - Erwerb der Gesellschaftsrechte - GmbH - Eintragung

    Die Bewertung der Leistung -- sei es gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. b KVStG, sei es gemäß § 8 Nr. 2 KVStG -- führt, sofern ein Betrieb eingebracht wurde, nicht zu der Frage, ob ein Geschäftswert als selbständiger Gegenstand einer Leistung anzusetzen ist (vgl. dazu Urteil des BFH II 159/65 vom 29. Oktober 1968, BFH 94, 148 [155]); der Betrieb ist im ganzen zu bewerten (Urteil des BFH II 95--96/64 vom 16. Juni 1970, BFH 99, 413 [418 ff.], BStBl II 1970, 690).

    Hinsichtlich der Bewertung des eingebrachten Betriebs kann dem angefochtenen Urteil nicht gefolgt werden (vgl. Urteil des BFH II 95--96/64 vom 16. Juni 1970, BFH 99, 413 [418 ff.], BStBl II 1970, 690).

  • BFH, 24.03.1983 - IV R 138/80

    Einbringen von Betriebsvermögen - Kapitalgesellschaft - Einbringungsgewinn -

    Dieser Betrag hängt wesentlich von den Gewinnen ab, die Käufer und Verkäufer aus dem Unternehmen erwarten (vgl. BFH-Urteil vom 16. Juni 1970 II 95-96/64, BFHE 99, 413, BStBl II 1970, 690; Moxter, Grundsätze ordnungsmäßiger Unternehmensbewertung, 2. Aufl., S. 23 ff.); doch können beim Käufer auch andere Überlegungen eine Rolle spielen.
  • BFH, 12.04.1972 - II 34/63

    Gesellschaftsteuerpflicht - Freiwillige Leistung - Ergebnisübernahmevertrag -

    Er ist nur der Mehrwert, welchen der Betrieb in seiner Gesamtheit über die Summe seiner Wirtschaftsgüter (abzüglich Schulden) hinaus hat (vgl. das BFH-Urteil II 95-96/64 vom 16. Juni 1970 BFH 99, 413, BStBl II 1970, 690).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil II 95-96/64 vom 16. Juni 1970 (BFH 99, 413, 418, BStBl II 1970, 690, 692) darauf hingewiesen, daß die Vorschriften des besonderen Teils des Bewertungsgesetzes für die Kapitalverkehrsteuern nicht gelten und es daher nicht darauf ankommt, ob im Rahmen des § 66 Abs. 4 BewG ein Geschäftswert angesetzt werden kann.

  • BFH, 08.12.1976 - I R 215/73

    Geschäftswert eines Unternehmens - Verwertung der indirekten Methode - Schätzung

    a) Im BFH-Urteil vom 16. Juni 1970 II 95-96/64 (BFHE 99, 413, BStBl II 1970, 690) hat der II. Senat des BFH hervorgehoben, daß die indirekte Methode nicht juristische, sondern allenfalls pragmatische Geltung beanspruchen könne.
  • FG Nürnberg, 20.01.1998 - I 365/95

    Ausschüttungsbelastung bei Abfluß einer vGA in Raten

    In einer solchen Situation muß weiter berücksichtigt werden, daß etwaige günstige Erträge dazu führen könnten, daß sich Mitbewerber einstellen, was zu einer Schmälerung der Ertragsaussichten eines Unternehmens führen kann (vgl. Urteil des BFH vom 16.06.1970 II 96-; 96/64, BStBl. II 1970, 690, 694).
  • BFH, 29.07.1981 - II R 4/78

    Handelsvertretertätigkeit - Kapitalgesellschaft - Revision

    Mit der Auslegung dieser Vorschrift hat sich der Senat in seinem Urteil vom 16. Juni 1970 II 95-96/64 (BFHE 99, 413, BStBl II 1970, 690) befaßt.
  • BFH, 11.02.1976 - II R 78/67

    Gesellschaftsverhältnis - Rechtsanspruch auf Leistung - Gesetzlicher

    Denn nur für den letztgenannten Bereich konnte sie, sofern entsprechende Vereinbarungen vorlagen, einen Preis oder Werklohn verlangen, und nur für diesen Bereich kann die Frage auftreten, ob sie etwa zu einer den Wert ihrer Leistung übersteigenden Gegenleistung vergütet wurde und inwieweit ihre eigene Leistung im Gegenstandsbegriff des § 2 Nr. 4 Buchst d KVStG 1959 unterzubringen ist (vgl BFH-Urteile vom 16. Juni 1970 II 95-96/64, BFHE 99, 413 (419f), BStBl II 1970, 690; vom 10. November 1971 II 152/65, BFHE 104, 252 , BStBl II 1972, 226 ).
  • BFH, 08.05.1974 - II 133/65

    Regelmäßiger Steuermaßstab - Vereinbarter Preis - Errechnung der Steuer -

    Vielmehr ist die "Errechnung" des Anteilswertes "unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft" (§ 11 Abs. 2 Satz 2 BewG) -- nach welcher Methode sie auch erfolgen mag -- notwendig eine Schätzung (Urteil vom 16. Juni 1970 II 95--96/64, BFHE 99, 413 [421], BStBl II 1970, 690), deren Unschärfe zwangsläufig um so größer wird, je mehr geschätzte und darum unsichere Elemente in die Rechnung einzustellen sind.
  • BFH, 31.05.1972 - II R 92/67

    Ehegatte - Grundstücksübertragung - Beendigung der Zugewinngemeinschaft -

  • BFH, 11.02.1976 - II R 76/67

    Gesellschaftsverhältnis - Rechtsanspruch auf Leistung - Gesetzlicher

  • BFH, 17.01.1973 - I R 46/71

    Umwandlungsfälle - Selbst geschaffener Geschäftswert - Verzicht auf Aufdeckung -

  • BFH, 27.10.1970 - II S 2/70

    Ernstliche Zweifel - Schenkung - Vollwertige Forderung - Auflage - Erwerb eines

  • BFH, 27.10.1970 - II S 4/70

    Ernstliche Zweifel - Schenkung - Vollwertige Forderung - Auflage - Erwerb eines

  • BFH, 25.03.1974 - II R 40/68

    Rückfall eines Rechtes - Rückfall einer Sache - Werterhaltung - Verwendung des

  • BFH, 10.05.1972 - II R 17/68

    Gesellschaftsteuer - Kapitalzuführung - Erträge der Gesellschaft -

  • BFH, 11.07.1973 - II R 148/72

    Verlustübernahme - Ergebnisübernahmevertrages - Übertragung des

  • BFH, 23.11.1972 - II R 95/66

    Übertragung eines Grundstücks - Früherer Ehegatte - Beendigung der

  • BFH, 10.11.1971 - II 152/65

    Überlassung von Gegenständen - Kapitalgesellschaft - Güterfernverkehrsgenehmigung

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